Impuls November 2025
Das „Priestertum aller Gläubigen“
„Der Hokuspokus ist vorbei!“ mögen sich manche Gläubige gedacht haben, als die Reform der katholischen Liturgie durchgeführt wurde.
Angestoßen wurde diese Reform durch das Zweite Vatikanische Konzil, das vor ziemlich genau 60 Jahren, am 08.12.1965 zu Ende ging.
War doch „Hokuspokus“ das Einzige, was die Gemeinde jahrhundertelang von den Wandlungsworten „Hoc est enim corpus meum“ - „Das ist mein Leib“ zu verstehen geglaubt hatte, als der Priester sich in der vorkonziliaren Liturgie stets gemeinsam mit ihr gen Osten, der Richtung der aufgehenden Sonne, wandte.
Um die Liturgie verständlich und mitvollziehbar für die Gemeinde zu machen, wird seit der Liturgiereform der Gemeinde zugewandt zelebriert und die Muttersprache jedes Landes als Liturgiesprache erlaubt, wenngleich Latein nach wie vor die Amtssprache der Kirche ist, wie beispielsweise das Englische im Flugverkehr.
Die Transparenz in der Liturgie war nach dem Konzil geboten, da, ausgehend vom Gedanken des „Priestertums aller Gläubigen“, die Gemeinde nicht mehr nur als Publikum der Liturgie, sondern auch ihre Akteurin gesehen wurde.
Diese neue Rolle brachte allerdings auch eine größere Verantwortung für die Liturgie mit sich.
So war es beispielsweise vor der Liturgiereform durchaus in Ordnung, wenn „zum Gloria“ irgendwas mit „Gloria“ im Text gesungen wurde (es hätte sogar „Ich bin der Doktor Eisenbart…“ sein können).
Das gebetete lateinische Gloria des Priesters war an dieser Stelle hinreichende Liturgie.
Das „Priestertum aller Gläubigen“ äußerte sich jetzt auch in den verschiedenen Rollen der Liturgie.
Es reichte für die Liturgie nicht mehr aus, dass ein Priester da war.
Eine mitfeiernde Gemeinde gehörte jetzt dazu, eine Lektorin oder ein Lektor, eine Kantorin oder ein Kantor, Ministrantinnen und Ministranten usw.
Mögen wir alle als „Tragende der Liturgie“ uns auch künftig an ihr erfreuen.
Ihr Regionalkantor Paul Heggemann

